Berufshaftpflichtversicherung für Trainer
Flüchtigkeitsfehler passieren auch den besten Trainer:in. Mit der Berufshaftpflichtversicherung sicherst du dein Fitness-Unternehmen gegen die Auswirkungen eines falschen Rates ab.
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Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen – ein Muss für Selbstständige
Absoluter Horror: Nachdem du am Morgen deinen Briefkasten geleert hast, fällt dir ein Brief in die Hände. Als du ihn öffnest, springen dir Schadensersatzforderungen entgegen. Bei einer deiner Fitnesskurse hast du eine Übung gezeigt, die jetzt bei einem Teilnehmer zu bleibenden Schäden geführt haben soll. Die geforderte Entschädigung verschlägt dir die Sprache. Was jetzt?
Die gute Nachricht: Mit einer Berufshaftpflichtversicherung bist du gegen eine solche Situation vollkommen abgesichert.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen: das Wichtigste in Kürze
Diese Personen sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert:
Selbstständige Trainer:innen, die für ein Fitnessstudio arbeiten
Selbstständige Trainer:innen, die Kurse geben
Diese Kosten deckt eine Berufshaftpflichtversicherung ab:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden aus Sach- oder Personenschäden
Schmerzensgelder
Umsatzausfälle
Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen?
Wann immer du eine neue Übung zeigst, einen Rat oder eine Anweisung in einem deiner Kurse gibst, können auch Fehler entstehen. Ob Zerrungen, starke Verspannungen oder Überbelastungen, die zu Bewegungseinschränkungen führen – die Folgen eines solchen Fehlers können schnell sehr teuer werden.
Dabei kommen nicht nur Ersatzforderungen von Personen- und Sachschäden auf dich zu, oft musst du auch für einen Dienstausfall des Geschädigten aufkommen. Gegen die folgenden, teilweise auch existenzgefährdenden Forderungen kannst du dich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen absichern.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten ab. Dadurch unterscheidet sie sich wesentlich zur Berufshaftpflichtversicherung für planende, beratende oder entwickelnde Berufe (z. B. Unternehmensberater, Softwareentwickler oder Anwälte). Die Berufshaftpflicht für diese Berufe sichert ausschließlich reine Vermögensschäden ab. Das ist mitunter verwirrend, da die Berufshaftpflichtversicherung je nach Beruf komplett unterschiedliche Schäden abdeckt.
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend?
Kurze Antwort: nein! Und ausführlicher? Für manche Berufe und Branchen ist eine Berufshaftpflicht tatsächlich verpflichtend. Für dich als Trainer:in ist das NICHT der Fall. Aber auch wenn die Berufshaftpflichtversicherungen für dich nicht verpflichtend ist, ist sie auf jeden Fall sehr wichtig.
Darum ist die Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen sinnvoll
Egal ob du als selbständige:r Personal Trainer:in deine eigenen Kurse leitest oder für ein Fitnessstudio arbeitest – die alltägliche Arbeit mit Menschen ist fester Bestandteil deiner täglichen Arbeit. Und obwohl du dir stets die größte Mühe gibst, allen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig akkurat zu arbeiten, sind Fehler unvermeidlich.
Schon eine falsche oder falsch verstandene Anweisung in einem deiner Fitnesskurse reicht manchmal – und schon verletzt sich ein Kursteilnehmer. Im besten Fall verheilt der Schaden schnell wieder von allein. Mit etwas Pech ist der Prozess aber auch langwieriger oder es bleiben sogar dauerhafte Schäden.
Hast du nun keine Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen, musst du in vielen Fällen sowohl für den akuten Schaden als auch für den Dienstausfall aufkommen. Eine Berufshaftpflicht für Trainer deckt diese Kosten und sichert dein Unternehmen gegen solche Risiken ab.
Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen ab?
Unsere Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen deckt sogenannte Personen- und Sachschäden im Rahmen deiner versicherten Tätigkeiten ab. Außerdem sind auch Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden folgen, mitversichert.Bestimmt fragst du dich jetzt, was hinter diesen kryptischen Begriffen versteckt? Keine Angst – die Erklärung kommt jetzt.
Sowohl Personen- und Sachschäden als auch daraus entstandene Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die den Folgen eines Unfalls/Missgeschicks entspringen. Ein Beispiel:
Eine Kunde verletzt sich in deinem Gruppentraining, Diagnose: Handgelenk gebrochen. Neben dem eigentlichen Personenschaden (also seiner Verletzung, die nun behandelt werden muss) entstehen ihm auch Umsatzausfälle, da er in seinem Job als Maler nun erstmal ausfällt. Diese Umsatzausfälle sind ein Vermögensfolgeschaden und sind (im Gegensatz zu reinen Vermögensschäden) ebenfalls durch die Berufshaftpflicht für Trainer:innen abgedeckt.
Ein Beispiel für Sachschäden: Du trainierst bei einer Einzelstunde deine Kundin bei ihr Zuhause. Bei dem Hausbesuch stößt du aus Versehen eine sehr teure Vase um. Dieser Sachschaden wird von deiner Berufshaftpflichtversicherung getragen.
Deine versicherte Tätigkeiten klärst du vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen in Absprache mit dem Versicherer. Sie umfassen deine beruflichen Tätigkeiten. Nach dem Vertragsabschluss findest du deine versicherten Tätigkeiten in deinem Versicherungsschein wieder.
Dein Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung auf einen Blick:
Schadensersatzforderungen aufgrund eines Sach- und Personenschadens
Umsatzfolgeschäden aufgrund eines Sach- und Personenschadens
Wichtig: Reine Vermögensschäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen nicht ab. Reine Vermögensschäden sind alle Schäden, die ohne eine Verletzung irgendwelcher Rechte oder Rechtsgüter beim Geschädigten entstanden sind. Auf gut Deutsch: Bei einem reinen Vermögensschaden kommen also weder Personen noch Sachen zu Schaden – andere Umstände sorgen hier für einen finanziellen Schaden. Ein Beispiel:
Du machst einen Fehler bei einer Kursplanung und versäumst dadurch einen Kurs, den du für ein Fitnessstudio geben solltest. Einige Teilnehmer des Kurses sind so verärgert, dass sie die Mitgliedschaft im Studio kündigen. Für den Umsatzausfall durch diese Kündigungen macht dich das Studio verantwortlich. Es ist ein reiner Vermögensschaden entstanden. Gegen solche Schäden sicherst du dich mit einer Vermögenshaftpflichtversicherung ab.
So läuft ein Versicherungsfall ab
Wenn Ansprüche gegen dich gestellt werden, leitet die Versicherung einige wichtige Schritte ein. Wie diese aussehen, haben wir für dich im Folgenden an einem Beispiel festgehalten.
Beispiel: Eine Kundin hat seit dem letzten Besuch in deinem Aerobic-Kurs starke Schmerzen im Rücken und macht dafür dich als Personal Trainer verantwortlich. Die Kundin behauptet, die Schmerzen kamen von einer deiner Übungen – dabei habe sie die Bewegung genau nach dem deinem Rar ausgeführt. Sie macht Ansprüche gegen dich geltend.
1. Prüfung
Bevor Zahlungen irgendwelcher Art in Betracht gezogen werden, überprüft der juristische Apparat deines Versicherers vorerst, ob die Vorwürfe des Unternehmens berechtigt sind. Hast du die Übung deiner Kundin richtig gezeigt, die Kundin aber ein besonderes Krankheitsbild verschwiegen, das letztendlich zu dem Schaden geführt hat? Hat die Übung überhaupt zu dem Schaden geführt?
2. Feststellung eines berechtigten Anspruches
Hat dein falscher Rat tatsächlich zu dem Schaden geführt, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Zu beachten gilt hier die vereinbarte Versicherungssumme, alles darüber übernimmt der Versicherer natürlich nicht. Da ein Fehler im Fitnessbereich im schlimmsten Fall die Geschädigte auf lange Sicht oder sogar für immer arbeitsunfähig machen kann, solltest du bei der Versicherungssumme einen entsprechenden Puffer bedenken.
3. Feststellung eines unberechtigten Anspruches
Stellt der juristische Apparat des Versicherers fest, dass die Forderung unberechtigt ist und/oder der Betrag der Forderung überzogen ist, fechtet er die Forderungen für dich an. Im Härtefall auch vor Gericht.
Wie viel kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen?
Die Kosten für die Berufshaftpflicht für Fitnesstrainer:innen hängen vom Umfang, der Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und dem jeweiligen Berufsrisiko. Leitest du beispielsweise Fitnesskurse und gibst deinen Kunden Hinweise und Ratschläge, ist das Risiko für einen Schadensfall höher, als wenn du ausschließlich als Yogalehrer arbeitest.
Bei Insify starten die Preise für eine Berufshaftpflichtversicherung schon bei knapp 7 Euro im Monat. In diesem Preis inkludiert ist eine Versicherungssumme von 5.000.000 Euro. Und das Beste? Eine Berufshaftpflichtversicherung kann sogar von der Steuer abgesetzt werden.
In diesen Fällen greift die Berufshaftpflichtversicherung für Trainer:innen nicht
Auch wenn die Berufshaftpflicht viele Schäden deckt, gibt es einige Ausnahmefälle. So erhältst du keinen Versicherungsschutz, wenn du dir der Pflichtverletzung, die zum Schaden geführt hat, bewusst warst. Das Gleiche gilt für Schäden, die vorsätzlich oder durch ein wissentliches Missachten geltender Vorschriften und Gesetzen entstanden sind.
Hattest du beispielsweise Kenntnis über die Schädlichkeit einer Fitnessübung oder Mängel an einem deiner Fitnessgeräte und hast nichts dagegen unternommen, greift die Versicherung in der Regel nicht.
Äußerste Vorsicht ist außerdem bei Erfolgsversprechen geboten. Solltest du einem Kunden ein Ziel versprechen und dieses kann trotz der korrekten Ausführung nicht eingehalten werden, bist du nicht versichert, falls der Kunde Schadensersatz fordert. Sei deswegen mit solchen pauschalen Versprechen vorsichtig.
Deine selbstständige Tätigkeit endet – was passiert jetzt mit der Berufshaftpflichtversicherung?
Ein Umzug, eine berufliche Neuorientierung oder einfach rückläufige Nachfrage an ihrer Trainerposition – Gründe für das plötzliche Aus deiner Trainertätigkeit gibt es viele. Aber was dann? Kommst du aus deiner Berufshaftpflichtversicherung raus oder bist du an die Vertragslaufzeit gebunden?
Zum Glück lautet die Antwort auf diese Fragen in jedem Fall: Nein, du kommst im Falle eines plötzlichen Aus deiner Selbstständigkeit schnell aus der Berufshaftpflicht. Hier hast du in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Durch dieses zahlst du auch wirklich nur solange, wie du auch tatsächlich selbstständig bist.
Alles, was es dazu im herkömmlichen Sinne braucht, ist deine Gewerbeabmeldung. Sende sie einfach deinem Versicherer zu und dein Vertrag endet automatisch mit dem Datum der Abmeldung. Liegt das Datum in der Vergangenheit, endet die Versicherung mit dem Erhalt des Versicherers.
Welche Versicherungen sind für Trainer:innen noch sinnvoll?
Für selbstständige Fitnesstrainer:innen bieten sich neben der Berufshaftpflicht noch andere Versicherungen an. Welche das sind, zeigen wir dir hier.
Rechtsschutz- und Firmenrechtsschutzversicherung
Der Alltag als Fitnesstrainer:in ist schnelllebig und oft sehr stressig. Und jetzt funktioniert nicht einmal die Heizung in deinem angemieteten Studio? Bei der Kälte kannst du ja gar keinen Kurs anbieten und musst deine Kunden wieder nach Hause schicken. Was wird jetzt aus deinem entgangenen Verdienst? Den Vermieter anzeigen? Für sowas hast du doch überhaupt keine Zeit, keine Nerven und ein Jurist bist du auch nicht.
Eine Rechtsschutz- und Firmenrechtsschutzversicherung nimmt dir einen großen Teil dieses zusätzlichen Stresses ab und setzt sich für deine Forderungen ein. Sie kommt für Anwälte, Gutachten, Prozesskosten und Zeugengelder auf. Gerade weil deine Arbeit als Trainer von solchen Faktoren stark beeinflusst ist, kann sich eine solche Absicherung als sehr sinnvoll erweisen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jede Fitnesstrainer:in besonders wichtig. Schließlich ist deine uneingeschränkte Bewegungsfähigkeit und Gesundheit eine Voraussetzung für deine Arbeitstätigkeit. Als selbstständige:r Personal Trainer:in ist eine solche Absicherung sehr wichtig. Ein längerfristiger oder gänzlicher Ausfall bedroht so nicht deine Existenz.
Häufige Fragen
Die Trainerhaftpflicht versichert Trainer:innen gegen Personen- und Sachschäden. Außerdem bist du für Vermögensschäden, die aus Personen und Sachschäden entstanden sind, wie Umsatzausfallforderungen, abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt dabei immer im Rahmen der angegebenen versicherten Tätigkeiten.
Nein, zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind nur Branchen mit besonders hohem Haftrisiko, bei denen besonders hohe Forderungssummen zu erwarten sind. Dazu gehören unter anderem Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen. Sinnvoll und unbedingt zu empfehlen ist eine Berufshaftpflicht für dich als Trainer:in aber trotzdem.
Es reicht ein kleiner Flüchtigkeitsfehler, eine falsch verstandene Anweisung und schon hast du deinem Kunden unabsichtlich geschadet. In schlimmsten Fall dauerhaft. Eine Trainerhaftpflicht macht den Fehler zwar nicht ungeschehen, übernimmt dafür aber die Kompensation des Geschädigten. Sollte ein Kunde unberechtigte Forderungen an dich stellen, verteidigt dich die Versicherung im Zuge der Berufshaftpflicht außerdem.
Du musst keine Angst haben, dass du auf den laufenden Kosten für die Berufshaftpflicht sitzen bleibst, wenn deine Trainertätigkeit ein abruptes Ende findet. In diesem Fall hast du ein Sonderkündigungsrecht. Durch dieses endet deine Versicherung mit dem Datum deiner Gewerbeabmeldung – beachte, dass du deinen Versicherer rechtzeitig informierst.
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