Der Wechsel zu Axeria: Was sich für dich ändert

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Bei Insify finden wir es wichtig, dass Unternehmer das tun können, worin sie gut sind. Das wird ab sofort noch besser möglich mit unserem neuen Versicherungspartner, Axeria.

Koen Thijssen 17-02-2025

Mit dir als neuem Partner können wir in Zukunft noch mehr Unternehmer passend versichern. Dieser Wechsel gilt für deine Betriebsversicherungen (also nicht für andere Versicherungen), bei denen Munich Re im Moment der Versicherer ist. Hast du eine Versicherung, die mit einem unserer anderen Partner abgeschlossen wurde? Dann ändert sich für diese Versicherungen nichts.

Bist du dir nicht sicher, bei welchem Partner du versichert bist? Wirf einen Blick in deine Versicherungsunterlagen – dort findest du die Informationen.

Im Folgenden findest du eine Übersicht der Anpassungen.

Alte Versicherungsbedingungen

Neue Versicherungsbedingungen

Dies gilt für diese Munich Re Versicherungen

(XXXx.2022a)

(XXXx.2024a-A)

BHVa, BHVb, VHVa

(SVa.2023a)

(SVa.2024a-A)

SVa

Der gesamte Abschnitt „A2 Wer ist Ihr Versicherer?“ wurde geändert.

Der Versicherer und die entsprechenden Details wurden auf Ihren neuen Versicherer, Axeria, aktualisiert.

Alle

Das Umwelthaftpflichtrisiko regelt, wenn du zum Beispiel von deinem Nachbarn auf Schadenersatz in Anspruch genommen wirst, weil dein Heizöltank ein Leck hat. Der Versicherungsschutz für dieses Risiko wird in B2|2 beschrieben.

Das Umwelthaftpflichtrisiko regelt, wenn du zum Beispiel von deinem Nachbarn auf Schadenersatz in Anspruch genommen wirst, weil dein Heizöltank unfallbedingt oder versehentlich ein Leck hat. Der Versicherungsschutz für dieses Risiko wird in B2|2 beschrieben.

BHVa, BHVb

B2|2.3.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen

In Erweiterung zu ‎‎B2|2.2.2 besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen immateriellen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen.

B2|2.3.1 Verletzung von Datenschutzgesetzen

In Erweiterung zu ‎‎B2|2.2.2 besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen immaterieller Schäden, die durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen.

Verarbeitung umfasst jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder Datensätzen durchgeführt werden, unabhängig davon, ob dies automatisiert geschieht. Dazu gehören insbesondere das Erheben, Erfassen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen oder Verändern, Abrufen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreiten oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleichen oder Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.

Die Versicherung deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen infolge des Missbrauchs personenbezogener Daten entstehen.

Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung sowie für die damit verbundenen Verfahrenskosten. Ebenso sind Geldstrafen, Bußgelder und die Kosten entsprechender Verfahren nicht versichert.

VHVa

B2|X.1 Versichertes Risiko

Im Rahmen des Umwelthaftpflichtrisikos besteht Versicherungsschutz für Risiken, welche aus Schäden durch Umwelteinwirkung resultieren. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die in BX|2.1.1 bis B2|X.1.6 aufgeführten Risiken.

B2|X.1 Versichertes Risiko

Im Rahmen des Umwelthaftpflichtrisikos besteht Versicherungsschutz für Risiken, welche aus unfallbedingten oder versehentlichen Schäden durch Umwelteinwirkung resultieren. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die in BX|2.1.1 bis B2|X.1.6 aufgeführten Risiken.

BHVa, BHVb

B3|2 Aufwendungen für Kosten

B3|2.1 Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der Ansprüche (z. B. Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten) werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.

B3|2.2 Übersteigen die begründeten Ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.

B3|2 Aufwendungen für Kosten

B3|2.1 Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der Ansprüche (z. B. Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten) werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.

Diese Ausgaben gelten nicht als Teil der Versicherungssumme. Der Versicherer trägt diese Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme zusätzlich zur Versicherungssumme, es sei denn, die Ansprüche übersteigen die Versicherungssumme.

B3|2.2 Übersteigen die begründeten Ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. 

Die folgende Berechnung wird verwendet, um die vom Versicherer übernommenen Prozesskosten zu bestimmen:

Von der Versicherung gedeckte Prozesskosten im Falle von Ansprüchen, die die Versicherungssumme übersteigen = (Versicherungssumme / Gesamthöhe der Ansprüche) x tatsächliche Prozesskosten. Die Gesamthöhe der vom Versicherer zu tragenden Prozesskosten ist auf die Versicherungssumme begrenzt.

BHVa, BHVb

B3|2 Aufwendungen für Kosten

B3|2.1 Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der Ansprüche (z. B. Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten) werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.

Diese Ausgaben gelten nicht als Teil der Versicherungssumme. Der Versicherer trägt diese Kosten bis zur € 1.000.000 je Versicherungsfall und € 2.000.000 je Versicherungsperiode, es sei denn, die Ansprüche übersteigen die Versicherungssumme.

B3|2.2 Übersteigen die begründeten Ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.

Die folgende Berechnung wird verwendet, um die vom Versicherer übernommenen Prozesskosten zu bestimmen:

Von der Versicherung gedeckte Prozesskosten im Falle von Ansprüchen, die die Versicherungssumme übersteigen = (Versicherungssumme / Gesamthöhe der Ansprüche) x tatsächliche Prozesskosten. Die Gesamthöhe der vom Versicherer zu tragenden Prozesskosten ist auf € 1.000.000 je Versicherungsfall und € 2.000.000 je Versicherungsperiode begrenzt.

B3|2 Aufwendungen für Kosten

B3|2.1 Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der Ansprüche (z. B. Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten) werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.

B3|2.2 Übersteigen die begründeten Ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.

VHVa

B5|1X Hochrisikoprodukte und deren Komponenten

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen Schäden im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung (inkl. Softwareentwicklung), Lieferung oder dem Handel von oder sonstigen Leistungen (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung, Überwachung, Steuerung) in Bezug auf

(a) Kraft-, Luft-, Raum-, Schienenfahrzeugen und motorisierten Wasserfahrzeugen sowie deren Komponenten;

(b) Systemen zur Steuerung und Überwachung des Verkehrsraums von Kraft-, Luft-, Raum-, Schienen- und Wasserfahrzeugen sowie deren Komponenten;

(c) kerntechnischen und atomaren Anlagen sowie deren Komponenten;

(d) Waffen, Waffensystemen, Waffenzubehör, Munition und explosive Materialien sowie deren Komponenten;

(e) Medizin- und Labortechnik sowie deren Komponenten;

(f) Tabakwaren und Legal Highs sowie deren Komponenten (z. B. E-Zigaretten).

B5|1X Hochrisikoprodukte und deren Komponenten

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen Schäden im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung (inkl. Softwareentwicklung), Lieferung oder dem Handel von oder sonstigen Leistungen (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung, Überwachung, Steuerung) in Bezug auf

(a) Kraft-, Luft-, Raum-, Schienenfahrzeugen und motorisierten Wasserfahrzeugen sowie deren Komponenten;

(b) Systemen zur Steuerung und Überwachung des Verkehrsraums von Kraft-, Luft-, Raum-, Schienen- und Wasserfahrzeugen sowie deren Komponenten;

(c) kerntechnischen und atomaren Anlagen sowie deren Komponenten;

(d) Waffen, Waffensystemen, Waffenzubehör, Munition und explosive Materialien sowie deren Komponenten;

(e) Medizin- und Labortechnik sowie deren Komponenten;

(f) Tabakwaren und Legal Highs sowie deren Komponenten (z. B. E-Zigaretten).

Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche, die auf den Transport von mehr als 500 Kilogramm und/oder 600 Litern brennbarer Stoffe zurückzuführen sind, oder der Transport von brennbaren Stoffen, bei dem die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden.

BHVa, VHVa

B5|19 Arbeiten in risikoreichen Bereichen

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen Schäden, die bei Tätigkeiten an folgenden Gebäuden oder Anlagen oder auf deren Grundstücken verursacht werden:

(a) direkt an öffentlichen Infrastrukturen (z. B. Hochspannungsleitungen, Ampeln, Schienen, Straßen, Kanalisation), soweit es sich nicht um Reparaturtätigkeiten (z. B. Wiederinstandsetzung) an öffentlichen Gehwegen handelt;

(b) direkt an öffentlichen Versorgungseinrichtungen (z. B Gas-, Wasser- und Stromversorgung);

(c) Datenzentren;

(d) Chemieanlagen;

(e) Offshore-Anlagen;

(f) Bergwerken;

(g) Raffinerien;

(h) Flughäfen.

B5|19 Arbeiten in risikoreichen Bereichen

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen Schäden, die bei Tätigkeiten an folgenden Gebäuden oder Anlagen oder auf deren Grundstücken verursacht werden:

(a) direkt an öffentlichen Infrastrukturen (z. B. Hochspannungsleitungen, Ampeln, Schienen, Straßen, Kanalisation), soweit es sich nicht um Reparaturtätigkeiten (z. B. Wiederinstandsetzung) an öffentlichen Gehwegen handelt;

(b) direkt an öffentlichen Versorgungseinrichtungen (z. B Gas-, Wasser- und Stromversorgung);

(c) Datenzentren;

(d) Chemieanlagen;

(e) Offshore-Anlagen;

(f) Bergwerken;

(g) Raffinerien;

(h) Flughäfen;

(i) kerntechnischen und atomaren Anlagen sowie deren Komponenten.

BHVb

B5|XX Versicherungs- und Deckungsvorsorgepflicht

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen Schäden aus Risiken, für die eine gesetzliche Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht besteht (z. B. als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des AMG, französische ‚Garantie Décennale‘).

B5|XX Versicherungs- und Deckungsvorsorgepflicht

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen Schäden aus Risiken, für die eine gesetzliche Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht besteht (z. B. medizinische, pflegerische, pharmazeutische oder paramedizinische Berufe, die einer behördlichen Aufsicht unterliegen, oder die französische „Garantie Décennale”), oder für reglementierte Berufe wie Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare oder Versicherungsvermittler.

BHVa, BHVb, VHVa

n/a

B5|21 Transport von brennbare Stoffen

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche die auf den Transport von mehr als 500 Kilogramm und/oder 600 Litern brennbarer Stoffe zurückzuführen sind, oder der Transport von brennbaren Stoffen, bei dem die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden.

BHVb

n/a

B5|2X Cyber

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die aus jeglicher Form von Cyberangriffen oder -eindringungen resultieren, einschließlich Computerviren, Schadsoftware, Ransomware, Hacking oder anderen böswilligen Handlungen, die darauf abzielen, die Computersysteme, Software, Netzwerke oder Datenbanken des Versicherungsnehmers oder seiner Kunden zu verändern, zu beschädigen, darauf zuzugreifen oder sie zu unterbrechen.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer aufgrund eines Ausfalls oder einer Unterbrechung eines Computersystems, Netzwerks, einer Software oder Anwendung erleidet.

BHVa, BHVb, VHVa

B6|1 Bearbeitung fremder Ware

Abweichend von B6|4 (a) und B6|5 besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Schäden an fremder Ware (z. B. vom Bauherrn gestellte Materialien), welche dir zum Ein-, Auf- oder Zusammenbau zur Verfügung gestellt wurde.

B6|1 Bearbeitung fremder Ware

Abweichend von B6|4 (a) und B6|5 besteht Versicherungsschutz im Rahmen deiner versicherte Tätigkeiten für Ansprüche wegen Schäden an fremder Ware (z. B. vom Bauherrn gestellte Materialien), welche dir zum Ein-, Auf- oder Zusammenbau zur Verfügung gestellt wurde.

BHVb

B6|3 Be- und Entladeschäden

Abweichend von B5|16 besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Schäden durch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.

B6|3 Be- und Entladeschäden

Abweichend von B5|16 besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Schäden durch das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, welche nicht in Bewegung sind.

BHVa

DX|5 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

DX|5 Embargobestimmung

Der Versicherungsnehmer akzeptiert, dass der Versicherungsschutz, die Auszahlung von Leistungen oder die Erbringung von Vorteilen aus diesem Vertrag ausgesetzt werden, wenn und solange dies den Versicherer Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen unterwerfen würde, die durch folgende Regelungen vorgegeben sind:

(a) Resolutionen der Vereinten Nationen, oder;

(b) Handels- oder Wirtschaftssanktionen sowie Gesetze oder Vorschriften der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Aussetzung gilt, bis der Versicherer nicht mehr solchen Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen unterliegt.

All (BHVa, BHVb, VHVa, SVa)

(XXXx.2022a)

(XXXx.2024a-A)

BHVa, BHVb, VHVa

(SVa.2023a)

(SVa.2024a-A)

SVa

Sections in ‘Vertragsinformationen zur Betriebshaftpflichtversicherung (BHVa.2024a-A)’ including but not limited to the entire section: ‘1. Identität, Hauptgeschäftstätigkeit und ladungsfähige Anschrift des Versicherers’

All (BHVa, BHVb, VHVa, SVa)

14. Zuständige Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für deinen Versicherer ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Anschrift der BaFin lautet:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Straße108

53117 Bonn

Deutschland

Du hast die Möglichkeit, Beschwerden über den Versicherer, insbesondere in Bezug auf die Vertragsabwicklung oder die Schadenregulierung, auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzulegen. Die BaFin ist aber keine Schlichtungsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. 

14. Zuständige Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für deinen Versicherer ist die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) 4 Place de Budapest, 75009 Paris.

Du hast die Möglichkeit, Beschwerden über den Versicherer, insbesondere in Bezug auf die Vertragsabwicklung oder die Schadenregulierung, auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzulegen. Die BaFin ist aber keine Schlichtungsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.

Die Anschrift der BaFin lautet:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Straße108

53117 Bonn

Deutschland

All (BHVa, BHVb, VHVa, SVa)

Vermittlerstatus, Produktangebot, Beratung und Vergütung

Wir sind in Deutschland als Versicherungsvertreter des Versicherers Great Lakes Insurance SE, Königinstraße 107, 80802 München, Deutschland, tätig und beraten nur zu dessen Produkten. Wir erhalten hierfür eine Provision des Versicherers, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist; andere Zuwendungen erhalten wir hierfür nicht.

Vermittlerstatus, Produktangebot, Beratung und Vergütung

Wir sind in Deutschland als Versicherungsvertreter des Versicherers Axeria IARD, Avenue Félix Faure 129, 69003 Lyon, Frankreich, tätig und beraten nur zu dessen Produkten. Wir erhalten hierfür eine Provision des Versicherers, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist; andere Zuwendungen erhalten wir hierfür nicht.

All (BHVa, BHVb, VHVa, SVa)

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